Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen

betreffend Abo-Vertrag berechtigt zum Lebensmittelbezug zwischen

 

Gaia’s Garden vertreten durch

Gaia’s Farm GmbH

Hinterbergstrasse 9

5735 Pfeffikon LU

und

Abo-Bezugspartei

Absicht

Mit der vorliegenden Vereinbarung regeln Gaia’s Farm GmbH und die Abo-Bezugspartei den Bezug von Lebensmitteln in Gaia’s Garden, geführt von Gaia’s Farm GmbH gemäss dem Konzept  von gaiasgarden.ch.

Vertragsbestimmungen

Ernte-/Bezugsrecht

Die Abo-Bezugspartei hat Anspruch auf den vereinbarten Flächen (gemäss Lageplan siehe weiter unten) von Gaia’s Garden während einer Saison für ihren Eigenbedarf Gemüse zu ernten. Der Bedarf an Gemüse wird während der Saison gewährleistet, Obst und Beeren wurden auf der Fläche gepflanzt und dürfen bei Reife auch gepflückt werden. Die Menge wird über die Jahre zunehmen und die Ernte den Abo-Bezugsparteien zur Verfügung stehen.

Gültigkeitsdauer und Beendigung

a) Ordentliche Kündigung

Die Kündigung für die folge Erntesaison muss spätestens bis Ende Dezember schriftlich mitgeteilt werden.

b) Ausserordentliche Kündigung

Bei schwerem Unfall, Todesfall oder grossen Veränderungen im sozialen Umfeld kann der Vertrag auf das Ende des folgenden Monates gekündigt werden.

c) Fortsetzung

Erfolgt keine Kündigung erneuert sich der Vertrag jährlich automatisch.


Entschädigung

a) Die Entschädigung für das Ernterecht gemäss Ziffer 1 vorstehend beträgt pro Erntesaison-Tag für

eine Einzelperson: Fr. 3.00
einen Haushalt, bestehend aus mindestens zwei Personen: 
Fr. 2.50 (Erwachsene > 16 Jahre) 
Fr. 1.00 (Kinder 5-15 Jahre)

b) Zahlungsmodalitäten

Die Entschädigung wird durch Gaia’s Farm GmbH in Rechnung gestellt und ist innert 30 Tagen durch die Abo-Bezugspartei zu bezahlen.

Es werden folgende Teilzahlungen veranlasst:

Akontozahlung im Saison-Eröffnungsmonat
Schlusszahlung Ende Saison, ca. Anfangs Dezember

Die Rechnungen werden per Mail zugestellt.

c)  Zahlungsausstand

Werden die Beträge nicht bezahlt, entfällt das Ernterecht der Abo-Bezugspartei. Da der Vertrag für eine Saison abgeschlossen ist, bleiben die geschuldeten und weiteren Beträge für die Saison geschuldet.

Saison (Dauer und Festlegung)

Die Dauer der Saison ist vom Wetter und dem Klima abhängig.

Der Saisonstart und das Saisonende wird jährlich durch die Gaia’s Farm GmbH festgelegt. Die Bestrebung ist, den Abo-Bezugsparteien möglichst lange frisches Gemüse anbieten zu können.

Zugang zu den Flächen

a) Der Zugang kann via Smartphone erlangt werden.

oder

Anstelle eines Zutritts via Smartphone, kann auch ein Zutritts-Badge gemietet werden. Die Kosten pro Badge und Saison betragen Fr. 10.00.

Der Badge wird bei Vertragsende wieder zurückgegeben.

b) Übertragbarkeit / Weitergabe bei Abwesenheit

Der Zugang ist ausschliesslich für die Abo-Bezugspartei bestimmt. Eine generelle Übertragung auf Dritte ist nicht gestattet.

Bei längerer Abwesenheit (zB Ferien) ist es möglich den Zugang an Dritte weiterzugeben bis die Abo-Bezugspartei wieder zurückkommt. Die Abo-Bezugspartei informiert in diesem Fall Gaia’s Farm GmbH darüber und trägt die Verantwortung für die Einhaltung sämtliche Vertragsbestimmungen und des Hofreglements.

Eigenleistungen der Abo-Bezugspartei

 In Absprache mit der Gaia’s Farm GmbH und unter deren Anleitung kann die Abo-Bezugspartei freiwillig, d.h. unentgeltlich Eigenleistungen erbringen.

Videoüberwachung / Audioaufnahmen

Die Fläche ist zur Sicherheit und zur Vorbeugung von Vandalismus mit Kameras ausgestattet. Es werden Stichproben durchgeführt. Das Videomaterial wird lokal auf einem Server für 2 Wochen gespeichert und danach gelöscht. Die Daten werden vertraulich behandelt. Die zuständige Person ist Tilika Chamberlin.

Hofreglement

Wird wiederholt grob gegen das Hofreglement verstossen, kann Gaia’s Farm GmbH fristlos vom Vertrag zurücktreten. Mit der Unterschrift bestätigt die Abo-Bezugspartei Kenntnis des Hofreglements zu haben.

Haftung

a) Unfälle

Wenn sich die Abo-Bezugspartei auf dem Hofgelände aufhält und betätigt, tut sie dies auf eigene Gefahr. Die (vertragliche und ausservertragliche) Haftung wird soweit gesetzlich zulässig wegbedungen.

b) Ernteausfälle (Umwelteinflüsse/ Umweltschäden)

Solidarische Haftung - Beim unwahrscheinlichen aber unvorhergesehenen Ereignissen wie grösserem Ertragsausfall durch Unwetter oder starken Schädlingsbefall kann das Ernterecht der Abo-Bezugspartei durch Gaia's Farm GmbH sistiert werden. Die wegfallenden Erntetage werden nicht in Rechnung gestellt. Für weitere Kosten kann Gaia’s Farm GmbH nicht belangt werden.

Vertragsanpassung

a) Allgemeines

Vertragsänderungen können durch schriftliche Übereinkunft jederzeit erfolgen.

Beabsichtigt Gaia’s Farm GmbH im Hinblick auf die nächste Saison Anpassungen am Vertrag vorzunehmen, orientiert diese die Abo-Bezugspartei rechtzeitig, spätestens bis Mitte Dezember, damit die Abo-Bezugspartei vom allfälligen Kündigungsrecht für die nächste Saison Gebrauch machen kann.

b) Teuerungsbedingte Preissteigerung

Steigen die Produktionskosten infolge Teuerung oder sonstiger äusserer Umstände, kann Gaia’s Farm GmbH die Tages-Pauschalen einseitig auf die neue Saison erhöhen. Sie informiert die Abo-Bezugspartei über die entsprechende Anpassung genug früh, so dass die Abo-Bezugspartei entsprechend reagieren kann.

Ernte deine eigenen Bio-Gemüse

Besuche Gaia's Garden in der Schweiz und pflücke frisches, organisches Gemüse selbst.